Spielplatzbetreiber haften

Damit sind auch Wohnungeigentumsgemeinschaften gemeint selbst wenn Sie nur eine Sandkiste betreiben. Denn mit den ersten warmen Tagen zieht es viele Kinder wieder hinaus auf die Spielplätze.Damit sich Kinder dort gefahrlos austoben können, müssen die Betreiber strenge Sicherheitsvorschriften beachten. Das kann auch einzelne Eigentümer treffen.#





Ende 2019 haben sich die Anforderungen an Karussells und Wippgeräte verändert.

Aber auch andere Teile der bisherigen Spielplatznormen wurden überarbeitet. So wurden beispielsweise neu Bodentrampoline in der Norm ergänzt, betont Romuald Barysch, Fachgebietsverantwortlicher für Spielplatzprüfungen

bei DEKRA. Diese wurden bei Kindern immer beliebter und oft verkauft.

Alle Geräte unterliegen der europaweit gültigen Norm DIN EN 1176 . In diese stehen die Vorgaben die vom Betreiber eingehalten werden müssen. „Es

ist nicht immer einfach, im Gesetzes- und Normen Dschungel den Überblick zu behalten.

Die Verantwortlichen bei Städten, Gemeinden, kirchlichen Einrichtungen und Wohnungsgesellschaften haben aber die Möglichkeit, das Know-how die Sachverständigen der DEKRA anzuzapfen“, sagt Barysch.

 

Da vielfach bei Ebay oder direkt in China Waren eingekauft wird muss man umso genauer schauen ob die Prüfzeichen ausreichend sind. Nur weil ein CE Kleber auf der Ware klebt muss der noch lange nicht echt sein. Und nur weil eine Firma nun eine deutsche GmbH ist kann man keine Qualität erwarten.

Nehmen Spielplatzbetreiber oder Gerätehersteller die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen

auf die leichte Schulter werden sie in Haftung genommen werden. Die gesetzliche

Grundlage dafür liefert das BGB im Paragraphen 823 und folgende. In

denen die Verkehrssicherungspflicht geregelt ist und deren Folgen bei Mißachtung. Daneben greifen bei Spielplätzen sowie bei Spielräumen in Kindergärten und Schulen verschiedene DIN-Normen, wie etwa die DIN EN 1176. Alle haben das Ziel ernsthaften Gefährdungen vorzubeugen.

 

Die Sachverständigen von DEKRA erinnern daran, dass die DIN-Norm EN 1176 für Spielplätze

drei Arten von Inspektionen zwingend vorschreibt. Neben einer wöchentlichen Sichtkontrolle die auch vom Hausmeister übernommen werden kann. Da geht es um das Erkennen offensichtlicher Gefahren geht. Gibt es eine Kontrolle alle ein bis drei Monate. Hier wird

eine Funktionskontrolle erforderlich, bei der die Stabilität und der Betrieb von Geräten

überprüft wird. Darüber hinaus ist eine fachmännisch durchzuführende jährliche Hauptinspektion vorgesehen, bei der die

allgemeine Betriebssicherheit der Geräte beurteilt wird. Hierzu werden häufig externe

Sachverständige eingeschaltet.



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